1.2. Der Beklagte erhob gegen den ihm am 1. März 2024 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 12. Februar 2025 ersuchte die Klägerin das Bezirksgericht Zofingen um Erteilung der definitiven Rechtsöffnung für Fr. 3'089.55, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 2.2. Der Beklagte liess sich zum Rechtsöffnungsgesuch nicht vernehmen. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen entschied am 31. März 2025: