Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ (Zahlungsbefehl vom 28. Februar 2024) / Kostenbeschwerde -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Klägerin betrieb den Beklagten mit Zahlungsbefehl Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamts Q._____ vom 28. Februar 2024 für eine Forderung von Fr. 3'089.55. Unter "Forderungsurkunde mit Datum oder Angabe des Forderungsgrundes" wurde angegeben: "Verlustschein des BA Q._____ vom 25.11.2015, Rückforderung von zuviel bezogenen Leistungen durch die Arbeitslosenkasse Aarau, Verfügung Nr. yyy vom 21.01.2015 ".