Hinzu kämen die in Rechnung gestellten Fr. 160'000.00 und Fr. 600'000.00 für die bereits erhaltenen Aufträge. Das Geschäftskonto der Beklagten habe per 30. April 2025 einen Saldo von Fr. 11'401.57 aufgewiesen. Zudem seien noch Fr. 22'874.75 für im Jahr 2024 gestellte Honorarrechnungen offen. Es zeige sich somit, dass die Beklagte zahlungsfähig sei (Beschwerde Rz. 3.3, 3.4.2 ff. und 4).