Die gemäss Liste des Regionalen Betreibungsamtes B._____ vom 5. Mai 2025 noch offenen Betreibungen von insgesamt Fr. 138'330.48 könne sie nach Eingang der Fr. 160'000.00 begleichen. Die Geschäftslage habe sich in den letzten Monaten sehr verbessert, was sich im Umstand zeige, dass die Einnahmen im Jahr 2025 viel höher ausgefallen seien als im Jahr 2024. Im Jahr 2024 habe die Beklagte Einnahmen von Fr. 870'763.00 generiert. Dieses Jahr habe sie bis am 30. April 2025 bereits Fr. 347'131.60 eingenommen. Hinzu kämen die in Rechnung gestellten Fr. 160'000.00 und Fr. 600'000.00 für die bereits erhaltenen Aufträge.