2.2.3. 2.2.3.1. Die Beklagte führt aus, dass sie anfänglich Zahlungsschwierigkeiten gehabt habe, sich die Auftragslage seit einigen Monaten aber enorm verbessert habe, so dass sie wieder liquid sei. Sie habe in den letzten zwei Monaten Honorare für geleistete Arbeiten von rund Fr. 160'000.00 den Auftraggeber/innen in Rechnung gestellt und laufende sowie zukünftige Aufträge im Wert von über Fr. 600'000.00 erhalten. Bis am 30. April 2025 habe sie bereits Einnahmen von Fr. 347'131.60 generiert. Darin sei der Betrag von Fr. 160'000.00 nicht enthalten. Die gemäss Liste des Regionalen Betreibungsamtes B.__