Verwertung getilgt werden müssen, offensichtlich. Offensichtlich ist aufgrund der im Betreibungsregisterauszug genannten Gläubiger weiter, dass sich die Beklagte über Wasser hält, indem sie öffentlich-rechtliche Forderungen vernachlässigt, welche bis Ende 2024 grundsätzlich nicht zum Konkurs führen konnten. Die Ausführungen der Klägerin in der Beschwerdeantwort bestätigen diesen Eindruck. Demgemäss beläuft sich der Ausstand an öffentlich-rechtlichen Forderungen der Klägerin aktuell auf Fr. 176'686.30, wobei bezüglich Fr. 142'037.95 (Nachtragsrechnung) noch eine Einspräche hängig ist. All dies spricht gegen die Zahlungsfähigkeit.