noch immer offene Forderungen von Fr. 138'330.48, woran auch der Umstand, dass zwei Forderungen der Klägerin (die Konkursforderung und die Forderung in der Betreibung Nr. eee), welche in der Liste mit insgesamt Fr. 5'188.25 aufgeführt sind, hinterlegt wurden, und die Forderungen der C._____ AG (total Fr. 4'019.35, BB 14) mittels Verrechnung getilgt worden sein sollen, nichts Wesentliches zu ändern vermag. Dass die Beklagte Liquiditätsprobleme hat, ist mit Blick darauf, dass sie die Forderungen nur schrittweise im Rahmen von Aufschubsbewilligungen (vgl. BB 14) und/oder Verwertungen tilgen kann und selbst Beträge unter Fr. 1'000.00 mittels -7-