Fr. 23'335.95 bezahlt hat, ergibt sich bereits aus dem Betreibungsregisterauszug. Zutreffend mag sein, dass ein Teil der Forderungen infolge Verwertung und/oder Bezahlung getilgt worden sind. Nichtsdestotrotz bestehen gestützt auf die Liste der offenen Betreibungen des Regionalen Betreibungsamtes B._____ vom 5. Mai 2025 (BB 14) noch immer offene Forderungen von Fr. 138'330.48, woran auch der Umstand, dass zwei Forderungen der Klägerin (die Konkursforderung und die Forderung in der Betreibung Nr. eee), welche in der Liste mit insgesamt Fr. 5'188.25 aufgeführt sind, hinterlegt wurden, und die Forderungen der C.___