2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 26. Februar 2025 beim Bezirksgericht Kulm das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung vom 20. Januar 2025 der Beklagten am 27. Januar 2025 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erkannte am 1. Mai 2025 wie folgt: " 1. Über A._____ AG, T-Strasse, U._____ wird mit Wirkung ab 1. Mai 2025, 08:40 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.