1. 1.1. Die Klägerin betrieb die Beklagte mit Zahlungsbefehl Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes B._____ vom 17. September 2024 für eine Sozialversicherungsforderung von Fr. 2'247.00 nebst 5 % Zins seit 13. September 2024 sowie für "ohne Zins" (= Mahngebühr [Fr. 40.00] und Zins für die Zeit vom 1. Juli 2024 bis am 12. September 2024 [Fr. 22.45]) von Fr. 62.45. 1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 6. Dezember 2024 zugestellten Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag.