2.2. Der Beschwerdegegner wurde mit angefochtenem Entscheid formell ermahnt, seinen Informationspflichten gegenüber den Erben in Zukunft periodisch sowie auf Nachfrage innert vernünftiger Frist nachzukommen. Zudem wurde er verwarnt und es wurden bei weiteren groben Pflichtverletzungen strengere Massnahmen wie die Aussprechung einer Ordnungsbusse sowie die Absetzung in Aussicht gestellt. Der Beschwerdegegner verlangt mit Berufung (u.a.) die Aufhebung dieser zwei Dispositivziffern.