4.1.5. Zusammenfassend ist Ziffer 1 des Vergleichs so zu verstehen, dass der Beklagte darin verpflichtet wurde, die im Servitutenplan gelb eingezeichnete Fläche der Parzelle ccc an das Niveau der Parzelle bbb anzupassen. Massgebend für das Niveau sind die zwischen den Parzellen ccc und bbb liegenden Grenzsteine.