Allein damit ist klar, dass es um die (wegrechtsbelastete) Fläche der Parzelle ccc und nicht ausschliesslich um die Grundstücksgrenze ging. Wegen des Gefälles ist gut möglich, dass für die Niveauanpassung nicht die ganze gelbe Fläche der Parzelle ccc anzuheben ist, sondern vorwiegend die sich im Grenzbereich der Parzellen aaa/ccc befindliche, weshalb auf "die Grenze" und den Vorplatz der Parzelle aaa verwiesen wurde.