Der auf dem ersten Foto abgebildete Stromverteilkasten (o.Ä.) ist auf dem Servitutenplan abgebildet. Beim rechts davon ersichtlichen Grenzstein handelt es sich deshalb um denjenigen, welcher auf der Grenze der Parzellen aaa und ccc (sowie der hier nicht interessierenden Parzelle eee) liegt. Auf dem ersten Foto ist folglich ein - 10 - Ausschnitt der im Servitutenplan gelb markierten Fläche ersichtlich. Auf dem zweiten Foto ist u.a. die ganze gelbe Fläche ersichtlich. Aus dem ersten Foto ergibt sich zudem das von den Klägern erwähnte über die Parzelle ccc laufende Gefälle gegenüber der Parzelle aaa.