Anpassen Vorplatz Parz. aaa an Strassenniveau gem. Grenzsteinen entlang Parzelle bbb: Der Beklagte verpflichtet sich, die Grenze zwischen den Parz. aaa und ccc im Bereich der wegrechtsbelasteten Fläche (gelb) gemäss der Grenzsteine bis 31.12.2024 anzuheben. Der Vorinstanz ist insoweit zuzustimmen, als die Formulierung "die Grenze", welche anzuheben ist, einen Auslegungsspielraum zulässt.