Die Grenzsteine seien sodann auch aus dem Grundbuch erkennbar, weshalb deren Kenntnis ebenfalls für jedermann fingiert werde. Aufgrund des in Ziffer 1 des Vergleichs verwendeten Wortes "Vorplatz" werde ausserdem klar, dass nicht nur die "Grenze" im engeren Sinne verstanden werden könne. Auch abgesehen davon sei klar, dass die gesamte wegrechtsbelastete Fläche anzuheben sei.