im Bereich der wegrechtsbelasteten Fläche gemäss dem Niveau der Grenzsteine bzw. dem Strassenniveau der Parzelle bbb anzuheben. b) der Gesuchsgegner zu verpflichten, bei Schneefall innert einer Frist von 12 Stunden seit Niederschlagsende den Schnee im in Anspruch genommenen Bereich auf den Parzellen ccc und bbb zu räumen. c) der Gesuchsgegner unter Strafandrohung von Art.