" 1. Es seien die Ziff. 1, 3 und 4 des Vergleichs vom 5. September 2024 zu vollstrecken. Namentlich sei: a) der Gesuchsgegner [= Beklagter] unter Strafandrohung im Sinne von Art. 292 StGB zu verpflichten, die Grenze zwischen den Parzellen aaa und ccc in Q._____ im Bereich der wegrechtsbelasteten Fläche gemäss dem Niveau der Grenzsteine bzw. dem Strassenniveau der Parzelle bbb anzuheben.