3. Winterdienst Parz. ccc und bbb: Der Beklagte verpflichtet sich, den Winterdienst auf der von ihm in Anspruch genommenen Fläche auf den Parz. ccc und bbb zu gewährleisten. 4. Schonende Ausübung der Dienstbarkeit: Der Beklagte verpflichtet sich, das Wegrecht möglichst schonend auszuüben, insbesondere dürfen keine Fahrzeuge auf den Parz. ccc und bbb abgestellt werden oder auf diese Parzellen ragen. Die Parzelle ddd darf unter keinem Titel in Anspruch genommen werden. Der Beklagte hat dafür zu sorgen, dass seine Hausbewohner und Besucher über diese Regelung informiert sind. […]"