2. 2.1. 2.1.1. Die Beklagte rügt, dass sie bzw. ihr Alleinaktionär und Verwaltungsrat, E._____, sich am Tag der Verhandlung (9. April 2025), um ca. 10:20 Uhr beim Empfang der Gerichtskanzlei gemeldet habe, aber dennoch sei die Verhandlung nicht durchgeführt worden. Eine Kanzleimitarbeiterin habe ihn gefragt, ob er einen Tilgungsnachweis bei sich trage, was er verneint habe. Daraufhin habe die Kanzleimitarbeiterin irrtümlich erklärt, dass der Konkurs ohnehin eröffnet werde und ihm die Anhörung durch die Richterin verwehrt. Nachdem E._____ das Gericht verlassen habe, sei der Konkursentscheid ohne Anhörung der Beklagten ergangen.