3.2. Die Instruktionsrichterin des Obergerichts des Kantons Aargau hiess das Gesuch um aufschiebende Wirkung der Beschwerde mit Verfügung vom 5. Mai 2025 gut. 3.3. Mit Eingabe vom 5. Mai 2025 teilte die Klägerin dem Obergericht des Kantons Aargau mit, dass sie sich mit der Beklagten am 28. April 2025 aussergerichtlich geeinigt habe und die vereinbarte Zahlung von Fr. 10'000.00 vollständig beglichen worden sei. Sie ziehe ihr Konkursbegehren formell zurück und bitte darum, das Verfahren entsprechend als erledigt zu erachten. -4-