2.4. Gleichentags übergab die Beklagte dem Bezirksgericht Brugg eine Stellungnahme. 3. 3.1. Gegen den ihr am 17. April 2025 zugestellten Entscheid der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg vom 9. April 2025 erhob die Beklagte am 28. April 2025 beim Obergericht des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte Folgendes: " 1. Der Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Brugg vom 9. April 2025 (SG.2025.10) sei aufzuheben. 2. Der Konkurs über die Beschwerdeführerin sei aufzuheben.