2.2. Am 6. März 2025 wurden die Parteien zur Konkursverhandlung vom 9. April 2025, 10:30 Uhr vorgeladen. 2.3. Mit Entscheid vom 9. April 2025 erkannte die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg Folgendes: " 1. Über B._____ AG, […], wird mit Wirkung ab 9. April 2025, 10:30 Uhr, der Konkurs eröffnet. 2. Mit der Durchführung des Verfahrens wird das Konkursamt Aargau beauftragt. Vorbehalten bleibt eine allfällige andere Zuweisung durch die leitende Konkursbeamtin. Das Konkursamt wird ersucht, die Konkurseröffnung zu publizieren.