Ausführungen gemacht, welche die Schuldanerkennung betreffend den monatlichen Mietzins in der Höhe von Fr. 2'729.10 entkräften würden. Entsprechend sei die provisorische Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 27'291.00 zu gewähren (angefochtener Entscheid E. 4.2).