2. Mit Eingabe vom 18. Juli 2025 beantragt die Beklagte sinngemäss die Sistierung des Verfahrens bis zum 31. August 2025. Sie macht geltend, ihr sei aufgrund der gesundheitlichen Situation ihres Geschäftsführers eine adäquate Verfahrensführung derzeit nicht möglich, was durch das beigefügte Attest der C._____ AG vom 24. Juni 2025 bestätigt werde. Mit diesem Attest wird indessen einzig eine Unfähigkeit des Geschäftsführers der Beklagten zur Teilnahme an bevorstehenden Verhandlungsterminen bescheinigt. Das ebenfalls beigelegte Arztzeugnis der C.___