Bei Streitigkeiten zwischen den Mietparteien hätten die Kläger nichts unternommen. Die Beklagte sei an Ostern im Eingangsbereich des Mietobjekts gestürzt und habe Quetschungen an der ganzen linken Seite erlitten. Die Spitalrechnung werde sie den Klägern senden. Sobald sie Geld habe, werde sie ihre Schulden bezahlen, jedoch wegen der Mängel einen Abzug vornehmen und nur noch Fr. 1'300.00 monatlich Miete bezahlen.