1. 1.1. BA._____ sowie DB._____ und EB._____ schlossen am 4. Juli 2007 per 1. Oktober 2007 einen Mietvertrag über das Mietobjekt 4.5-Zimmer-Rei- heneinfamilienhaus mit Garten, […] ab. 1.2. Das Mietverhältnis wurde am 26. Februar 2014 per 1. April 2014 von EB._____ auf die Beklagte allein übertragen. 1.3. Mit Schreiben vom 10. Oktober 2024 mahnten die Kläger die Beklagte für ausstehende Mietzinsen der Monate Januar bis Oktober 2024 in Höhe von Fr. 18'760.00, setzten ihr eine Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Begleichung der Ausstände und drohten ihr gleichzeitig an, bei unbenütztem Ablauf der Frist das Mietverhältnis zu kündigen.