4.2. Der Beklagte wird für den Fall, dass der Klägerin Gerichtskosten des Berufungsverfahrens auferlegt werden, verpflichtet, ihr zusätzlich den Betrag dieser Kosten als Prozesskostenvorschuss zu bezahlen. Zustellung an: [...] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG):