9.2.5. Zusammengefasst hat die Klägerin für das vorliegende Berufungsverfahren demnach mit Gerichts- und Anwaltskosten in der Grössenordnung von maximal Fr. 4'797.50 (Fr. 2'797.50 [Anwaltskosten] + Fr. 2'000.00 [Gerichtskosten]) zu rechnen. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin als Prozesskostenvorschuss Fr. 2'797.50 für die Parteikosten des Berufungsverfahrens zu bezahlen. Für den Fall, dass der Klägerin (auch) Gerichtskosten des Berufungsverfahrens auferlegt werden, wird der Beklagte zusätzlich verpflichtet, ihr auch den Betrag dieser Kosten als Prozesskostenvorschuss zu bezahlen.