7.6. Die Klägerin rügt in Bezug auf die Berechnung ihres Bedarfs mit Berufung die Höhe des ihr von der Vorinstanz angerechneten Grundbetrags sowie die mit angefochtenem Entscheid bei ihr berücksichtigten Wohnkosten- und Steueranteile (Berufung S. 34 f.).