KiZu] / 12; vgl. Beilage 3 [Einlageblatt 6] zur Stellungnahme vom 22. November 2024), Fr. 4'983.65 im Jahre 2023 ([Fr. 67'004.00 – Fr. 7'200.00 KiZu] / 12; vgl. Beilage 5 zur Stellungnahme vom 22. November 2024) und Fr. 4'714.95 im Jahre 2024 ([Fr. 4'952.25 – Fr. 600.00 KiZu] * 13 / 12; vgl. Beilage 7 zur Stellungnahme vom 22. November 2024; Beilage 20 zur Eingabe des Beklagten vom 13. Dezember 2024). Im Vergleich zum Durchschnittseinkommen des Beklagten von Fr. 5'974.25 über die Jahre 2019-2023 verringerte sich demnach sein Einkommen im Jahr 2024 um rund 21 %. Dies dürfte zwar mit der Pensumreduktion auf 70 % zusammenhängen.