7.4.3. Der Beklagte ist bei der F._____ GmbH angestellt und fungiert gleichzeitig als einzelzeichnungsberechtigter Gesellschafter und Geschäftsführer. Er hält die Hälfte der Stammanteile, die andere Hälfte hält H._____ (vgl. Handelsregister). Diese hälftige Aufteilung der Stammanteile besteht seit der Gründung der Gesellschaft im Jahre 2014 (vgl. act. 99).