Entscheid der 5. Zivilkammer des Obergerichts ZSU.2023.76 vom 7. August 2023 E. 7.3.1). Wenn sich ein Ehegatte im Hinblick auf das Verfahren plötzlich von dem Unternehmen, das er wirtschaftlich kontrolliert, zu einem deutlich niedrigeren Gehalt als zuvor beschäftigen lässt, ohne dass diese Verringerung aus unternehmerischer Sicht gerechtfertigt ist, muss davon ausgegangen werden, dass er sein Einkommen absichtlich verringert hat (Urteile des Bundesgerichts 5A_392/2014 vom 20. August 2014 E. 2.2; 5P.235/2001 vom 20. November 2001 E. 4c).