7.3.2.2. Im Kanton Aargau treten Kinder, die bis zum 31. Juli das vierte Altersjahr vollendet haben, auf Beginn des nächsten Schuljahres, d.h. im folgenden August, in den Kindergarten ein und werden damit schulpflichtig (§ 4 Abs. 2 Schulgesetz). E._____, das jüngste Kind der Parteien (geb. tt.mm.2019) ist mutmasslich bereits in den Kindergarten eingetreten.