Urteile des Bundesgerichts 5A_195/2024 vom 9. Oktober 2024 E. 3.2.1). Bei der Beurteilung dieser Kriterien verfügt das Gericht, das die Parteien und das Umfeld, in dem das Kind lebt, am besten kennt, über einen weiten Ermessensspielraum (BGE 142 III 617 E. 3.2.5).