4. Streitgegenstand Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bilden der Trennungszeitpunkt (angefochtener Entscheid Dispositiv-Ziffer 1), die Obhut über die beiden Kinder D._____ und E._____ (angefochtener Entscheid Dispositiv-Zif- fer 4.1), die Unterhaltsbeiträge an die Kinder (angefochtener Entscheid Dis- positiv-Ziffern 4.3 und 6) sowie die persönlichen Unterhaltsbeiträge an die Klägerin (angefochtener Entscheid Dispositiv-Ziffern 5 und 6).