- Fr. 230.00 ab September 2024 bis zur Einstellung der Lohnzahlung durch die F._____ GmbH an die Gesuchstellerin - Fr. 1'070.00 ab Einstellung der Lohnzahlung durch die F._____ GmbH an die Gesuchstellerin 4.3.4. Bereits erfolgte Unterhaltszahlungen des Gesuchsgegners sind an die festgesetzten Unterhaltsbeiträge anzurechnen. 5. 5.1. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den persönlichen Unterhalt mit Wirkung ab Einstellung der Lohnzahlung durch die F._____ GmbH an die Gesuchstellerin monatlich vorschüssig Beiträge von je Fr. 250.00 zu bezahlen.