4.3. 4.3.1. Der Gesuchsgegner wird berechtigt erklärt, die Kinderzulagen zu beziehen. Im Gegenzug wird er verpflichtet, die Krankenkassenprämien der Kinder D._____ und E._____ zu übernehmen. Im Übrigen werden die Parteien verpflichtet, diejenigen Kosten zu übernehmen, welche während der Betreuung der Kinder D._____ und E._____ bei ihnen anfallen. 4.3.2. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Barunterhalt der Kinder monatlich vorschüssig folgende Beiträge zu bezahlen: