4. 4.1. Die Kinder D._____, geb. am tt.mm.2013, und E._____, geb. am tt.mm.2019, werden für die Dauer der Trennung unter die alternierende Obhut der Parteien gestellt. 4.2. Die Gesuchstellerin wird berechtigt und verpflichtet, die Kinder D._____ und E._____ jeweils von Sonntagabend bis Mittwochmittag sowie jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen bis Sonntagabend zu betreuen. Der Gesuchgegner wird berechtigt und verpflichtet erklärt, die Kinder D._____ und E._____ jeweils von Mittwochmittag bis Samstagmorgen sowie jedes zweite Wochenende von Samstagmorgen bis Sonntagabend.