3.2. Die Gesuchstellerin wird berechtigt und verpflichtet erklärt, die Tochter C._____ im Rahmen eines Erinnerungskontaktrechts jeweils am letzten Samstag eines jeden zweiten Monats von 14:00 bis 17:00 Uhr, beginnend am 26. April 2025, zu besuchen. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht wird der Parteivereinbarung unterstellt. 3.3. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, den Barunterhalt des Kindes C._____ vollumfänglich selber zu tragen.