- Es sei der Ehemann aufzufordern, nachfolgend Nachweise über gezahlte Sozialabgaben einzureichen: namentlich AHV/IV/EO-Abrech- nungen der GmbH, Lohnbescheinigung der GmbH, Beitragserklärung zur BVG des Ehemanns, Unfallversicherungsnachweis UVG des Ehemanns, Nachweis über Beiträge zur ALV, Quittungen oder Nachweise des Arbeitgebers an die entsprechenden Sozialversicherungsträger, AHV-Versicherungsauszug des Ehemannes. - Es sei der Gesuchstellerin nach Erhalt der genannten Unterlagen Frist zur Stellungnahme für Beweisergebnis anzusetzen." -5-