8. 8.1. Es sei der Gesuchsgegner vorsorglich zu verpflichten, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenvorschuss eventualiter einen Prozesskostenbeitrag von Fr. 8'500.00 zu bezahlen. […] Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge Im Weiteren wird ein Editionsbegehren- und Auskunftsbegehren nach Art. 170 ZGB gestellt. Es sei der Ehemann aufzufordern innerhalb von 10 Tagen dem Gericht und der Gesuchstellerin nachfolgende Belege einzureichen: ▪ Bilanz / ER GmbH 2014-2024 ▪ Kontoblätter GmbH 2019-2024 ▪ sämtliche Geschäftskontoauszüge der letzten 12 Monate"