1. 1.1. Mit Eheschutzgesuch vom 6. November 2024 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Aarau (u.a.): " 1. Getrenntleben 1.1. Es sei festzustellen, dass die Parteien zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt sind und seit dem 05.09.2024 getrennt leben. […] 4. Obhut 4.1. Es seien die gemeinsamen Kinder: - C._____ (tt.mm.2010); - D._____ (tt.mm.2013); - E._____ (tt.mm.2019) für die Dauer der Trennung unter die Obhut der Gesuchstellerin zu stellen.