Gemäss eigener Aussage verfüge die Gesuchsgegnerin, mit Ausnahme ihres Fahrzeugs, über kein Vermögen, was durch die Steuerveranlagung 2022 plausibilisiert worden sei. Die monatlichen Ausgaben der Gesuchsgegnerin beliefen sich auf Fr. 3'461.00 bestehend aus Fr. 2'050.00 Grundbetrag (Fr. 1'700.00 für ein Ehepaar abzgl. der Hälfte von Fr. 850.00, da die finanziellen Verhältnisse des Ehemannes nicht offengelegt worden seien, zzgl. des Grundbetrages für die Kinder über 10 Jahre von je Fr. 600.00), Fr. 675.00 Miet- und Nebenkosten (Hälfte der Miet- und Nebenkosten von Fr. 1'350.00), Fr. 636.00 Krankenkassenprämien (Fr. 436.00 effektiv ausgewiesene Monatsprämie