2.4. Der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg erkannte am 14. April 2025 wie folgt: -3- " 1. 1.1. Für die der Betroffenen im Zivilverfahren OF.2015.8 gewährte unentgeltliche Rechtspflege wird die Nachzahlung im Betrag von Fr. 5'193.05 angeordnet. 1.2. Der Betroffenen wird für die Nachzahlung gemäss Ziff. 1.1 die Ratenzahlung bewilligt. Sie hat diesen Betrag in monatlichen Raten à Fr. 450.00 nachzuzahlen. Der Betrag ist jeweils spätestens per Ende Monat fällig. Ist sie mit mehr als zwei Raten in Verzug, wird die gesamte Restanz fällig.