2.2. Mit Verfügung vom 14. Februar 2025 eröffnete der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg das Nachzahlungsverfahren und forderte die Gesuchsgegnerin dazu auf, bis zum 17. März 2025 folgende Unterlagen einzureichen: eine kurze Stellungnahme zum Gesuch des Gesuchstellers; eine vollständige Aufstellung über ihre aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, wobei jede Position zu belegen sei (Kopien genügten); eine Auflistung aller aktuellen monatlichen Auslagen (u.a. Miet- oder Hypothekarzins [inkl. Nebenkosten], Krankenkassenprämien, Berufsauslagen, Schulden [inkl. Quittungen über bereits getätigte Rückzahlungen], aktuelle