1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ (Zahlungsbefehl vom 1. Juli 2024) für den Betrag von Fr. 3'284.30 nebst Zins zu 3.5 % seit 28. Juni 2024, für den Betrag von Fr. 123.55 (aufgelaufener Verzugszins bis 27. Juni 2024) und für den Betrag von Fr. 510.00 (Kosten / Busse / Gebühren gemäss Veranlagungsverfügung vom 23. Januar 2024 und Gebührenverfügung vom 20. September 2024) definitive Rechtsöffnung erteilt.