sowie für den aufgelaufenen Zins bis 27. Juni 2024 von Fr. 123.55 auch definitive Rechtsöffnung für die Gebühren von Fr. 200.00 für die amtliche Einschätzung, von Fr. 80.00 für die zweifach angefallene Mahngebühr à je Fr. 40.00, für die Steuerbusse für die Nichtabgabe der Steuererklärung in der Höhe von Fr. 100.00 sowie für die Gebühren von Fr. 130.00 gemäss Gebührenverfügung vom 20. September 2024 (Fr. 40.00 Inkasso-Mahnge- bühr, Fr. 40.00 Betreibungsankündigungsgebühr, Fr. 50.00 Inkassogebühr), im Total von Fr. 510.00, zu gewähren.