3. 3.1. Die Vorinstanz erteilte dem Kläger definitive Rechtsöffnung für den Betrag von Fr. 3'284.30 (Kantonale Steuer 2022 [angefochtener Entscheid, E. 3.1]) nebst Zins zu 3,5 % seit dem 28. Juni 2024 sowie für den aufgelaufenen Zins bis 27. Juni 2024 von Fr. 123.55 (angefochtener Entscheid, E. 3.2). Demgegenüber verweigerte sie dem Kläger die definitive Rechtsöffnung für die mit Verfügung vom 20. September 2024 angeordneten Gebühren von Fr. 130.00 (Inkasso-Mahngebühr Fr. 40.00, Betreibungsankündigungsgebühr Fr. 40.00 und Inkassogebühr Fr. 50.00), da diese individuell verfügten Gebühren im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls noch -4-