" 1. Es sei in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ nebst der mit Entscheid vom 18. März 2025 bereits erteilten definitiven Rechtsöffnung auch für die 1. und 2. Steuererklärungs-Mahngebühren von zweimal CHF 40.00, für die amtliche Einschätzungsgebühr von CHF 200.00 für die Busse für die Nichtabgabe der Steuererklärung von CHF 100.00 sowie für die Inkasso-Mahngebühr und die Betreibungsankündigungsgebühr von je CHF 40.00 und der Inkassogebühr von CHF 50.00 die definitive Rechtsöffnung zu erteilen. 2. Es seien die Kosten des vorliegenden Verfahrens dem Beschwerdegegner aufzuerlegen."